Tabletklassen

Seit dem Schuljahr 2022/23 nimmt unsere Schule an der „Digitalen Schule der Zukunft“ („DSDZ“) teil: Dabei werden unsere Schülerinnen und Schüler ab der siebten Jahrgangsstufe mit Tablets ausgestattet und es wird erprobt, wie das Lernen mit analogen und digitalen Medien am besten in Einklang gebracht werden kann.

Was ist die „Digitalen Schule der Zukunft“?

Wir möchten den Unterricht an unserer Schule und auch die Zusammenarbeit mit Ihnen beim Lernen mit und über digitale Medien weiterentwickeln. Ein zentraler Bestandteil der „Digitalen Schule der Zukunft“ wird dabei das Lernen mit mobilen Endgeräten (Tablet oder Notebook) in der Schule und bei den Hausaufgaben sein.

Warum ist der Einsatz mobiler Endgeräte im Unterricht sinnvoll?

Digitale Medien und Werkzeuge eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit. Verfügen alle Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe bzw. Klasse über ein mobiles Endgerät, kann der digital gestützte Unterricht in allen Unterrichtsfächern noch besser realisiert werden. Analoge und digitale Medien greifen dabei ineinander und ermöglichen eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern intensiv reflektiert und eingeübt. So werden sie fit für die digitale Gegenwart und die Anforderungen der Zukunft.

Wie läuft die Beschaffung der Tablets ab?

Die Geräte werden von den Erziehungsberechtigten gekauft und befinden sich daher auch in Ihrem Eigentum. Das Gerät darf für schulische und – soweit dies die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt – auch für private Zwecke genutzt werden. Für den Kauf der Geräte können Sie eine Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von 350 € (Stand: 19.06.2024) erhalten. Bei Inanspruchnahme einer Förderung verpflichten Sie sich, das Endgerät mind. drei Jahre für schulische Zwecke zu verwenden.

Welche Geräte werden gefördert?

Die Geräte müssen nach dem 19.06.2024 (Rechnungsdatum, Rechnungsempfänger = Erziehungsberechtigter, keine Firma!) angeschafft worden sein und die technischen Vorgaben unserer Schule erfüllen. Bei „Schulwechslern“ ist es wichtig, dass das Rechnungsdatum erst nach dem Schuleintrittsdatum liegt.

Uns ist bewusst, dass die Vielfalt an Geräten enorm ist. Bitte beachten Sie bitte, dass unsere Lehrer gerade während des Unterrichts die Schülerinnen und Schüler unterstützen müssen und somit eine Einschränkung der Geräte notwendig ist. Daher ist unsere Wahl nach sorgfältiger Abwägung (aktuell) auf das Apple iPad gefallen.

  • Apple iPad Wi-Fi (10. Generation)
    • 64GB oder 256GB
    • Neugerät oder
    • Refurbished-Geräte von gewerblichen Händlern (Garantie mind. 1 Jahr)
  • Schutzhülle mit Tastatur
    • Logitech Rugged Combo 4 oder
    • Tucano Tasto – für iPad 10,9″ (10. Gen)
  • Stift
    • Apple Pencil oder
    • Tucano Active Stylus
  • Geräteverwaltung
    • JAMF School Lifetime-Lizenz

Wir möchten Sie bei der Beschaffung der Geräte unterstützen und haben uns daher mit der ACS Group einen „Apple Authorized Education Specialist“ zur Unterstützung an die Seite geholt.

Vorteile bei der Beschaffung über unseren Partner:

  • Faire Preise
  • Zuverlässige Lieferung
  • Guter Support (z.B. Leihstifte, …)
  • Geräte werden schon bei Auslieferung in der Schulverwaltung registriert
    (bei anderweitiger Beschaffung + 25€ Einrichtungsgebühr + 25€ Lizenz)
  • Reibungsloser Förderantrag
    (technische Voraussetzungen erfüllt + digitale Rechnung)

Link zum (externen) Shop:

Passwort wird Ihnen per Email bekannt gegeben

Hilfe? / Probleme? / Defekt?

Sollten Sie bzw. Ihre Kinder Probleme bei der Einrichtung, bei Programmen oder mit der Software haben, hilft Ihnen das Medienkompetenztandem (Fr. Schönberger und Fr. Oppitz) sowie Hr. Kraft (Verantwortlicher DSDZ) gerne weiter.

Bei Problemen mit der Lieferung, technischen Defekten oder Fragen zur Garantie/Gewährleistung wenden Sie sich bitte direkt an:
tabletklasse@acsgroup.de

  1. Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf der Internetseite www.dsdz.bayern.de ausfüllen und die notwendigen Belege (Kaufnachweis, Zahlungsbeleg) hochladen.
    Bitte beachten:
    Beim Belegupload bitte die Rechnung und nicht den Lieferschein hochladen!
    Rechnungsempfänger muss ein Erziehungsberechtigter sein, keine Firma!
    Bei der Endsumme bitte „privates“ Zubehör (Garantie-Verlängerung, Versicherung, Schutzfolie usw.) herausrechnen. Gefördert werden nur die „technischen Vorgaben“.
  2. Der online ausgefüllte Antrag wird Ihnen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
  3. Die Anträge werden anschließend von der Schule geprüft und an das Landesamt für Schule übermittelt.
  4. Danach werden die Förderbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet und die Förderung ausbezahlt.

Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

pädagogische Angebote für Erziehungsberechtigte?

Medienerziehung kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Elternhäusern gelingen. Daher werden wir im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ auch speziell Angebote z. B. in Form von Elternabenden und Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten unterbreiten, um uns intensiv mit Ihnen auszutauschen und Sie bei der Medienerziehung zu unterstützen.
Von Seiten des Kultusministeriums werden entsprechende Informationsangebote unter https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/angebote bereitgestellt.
Das Referentennetzwerk der Stiftung Medienpädagogik Bayern bietet kostenfreie Online-Informationsveranstaltungen des für die Erziehungsberechtigten an. Die Infoveranstaltungen richten sich an Erziehungsberechtige von 10- bis 14- Jährigen und finden mit wechselnden Schwerpunkten zu den Themen Medien in der Familie, Cyber-Mobbing, Digitale Spiele, Fake News, Internet und Social Media statt. Die Expertinnen und Experten des Referentennetzwerks vermitteln in den Infoveranstaltungen medienpädagogisches Hintergrundwissen und zeigen konkrete Tipps für eine altersgerechte Mediennutzung auf. Weitere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Schwerpunktthemen finden Sie auf der Internetseite der BLM Stiftung Medienpädagogik Bayern (www.stiftung-medienpaedagogik-bayern.de).

Aktuelle Informationen zur Digitalen Schule der Zukunft

Aktuelle Informationen werden auf der KM-Homepage unter https://www.km.bayern.de/dsdz bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert. Weiterführende Hinweise, die das Verfahren zur Förderung der 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten betreffen, bietet die entsprechende kultusministerielle Bekanntmachung.